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   OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74   

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https://dejure.org/1974,801
OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74 (https://dejure.org/1974,801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.08.1974 - 1 Ss 48/74 (https://dejure.org/1974,801)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. August 1974 - 1 Ss 48/74 (https://dejure.org/1974,801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3, § 29 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begehungsformen; Tateinheit; Tatmehrheit ; Gesetzeskonkurrenz; Erwerb; Nachfolgender Besitz; Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1472
  • MDR 1974, 954
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74
    Vielmehr kam dieser Alternative und kommt ihr die Bedeutung eines Auffangtatbestandes zu, mit dem nach dem früheren Gesetzeszweck wie auch nach dem erklärten Zweck der Neufassung ein möglichst weitgreifender strafrechtlicher Schutz gegen jeglichen unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln erreicht werden soll (vgl. BGH in NJW 1974, 959 zu den Überschneidungen der Begehungsformen Handeltreiben, In-Besitz-Bringen und Besitz; zu dem gesetzgeberischen Zweck der Neufassung, "das Gesetz damit zu einem wirkungsvolleren Instrument bei der Bekämpfung der Rauschgiftsucht zu machen"; vgl. Regierungsentwurf Drucksache des Deutschen Bundestages VI/1877, Vorblatt unter B und Begründung auf S. 5 der Drucksache, ferner schriftlicher Ausschußbericht zu Drucksache VI/2673 S. 1 und 2).
  • OLG Celle, 08.11.1971 - 2 Ss 244/71
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74
    In der Rechtsanwendung der §§ 3 u. 10 Abs. 1 Nr. 1 der früheren Fassung des Gesetzes (damals Opiumgesetz genannt) ist als "Erwerb" verstanden worden die auf Rechtsgeschäft beruhende Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Rauschmittel ohne Rücksicht auf den Zweck des Erwerbs (BayObLG in GA 1960, 214 , OLG Celle in NJW 1972, 349 f., beide m.w.N.), also auch die Erlangung von Fremdbesitz.
  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 15/61

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Notzucht - Rechtliches Interesse eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74
    Da die verhängte Strafe durch Anrechnung von Untersuchungshaft voll verbüßt ist, ist eine Entscheidung über die Frage einer Strafaussetzung zur Bewährung zu Recht unterblieben (BGH NJW 1961, 1220).
  • BayObLG, 10.09.1959 - RReg. 4 St 247/59

    Erwerb; Gewinnen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.08.1974 - 1 Ss 48/74
    In der Rechtsanwendung der §§ 3 u. 10 Abs. 1 Nr. 1 der früheren Fassung des Gesetzes (damals Opiumgesetz genannt) ist als "Erwerb" verstanden worden die auf Rechtsgeschäft beruhende Erlangung der eigenen tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Rauschmittel ohne Rücksicht auf den Zweck des Erwerbs (BayObLG in GA 1960, 214 , OLG Celle in NJW 1972, 349 f., beide m.w.N.), also auch die Erlangung von Fremdbesitz.
  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Was unter Besitz im Sinne dieser Bestimmung fällt, ist weder im Schrifttum (vgl. Joachimski, Betäubungsmittelrecht § 11 Anm. 15 und 27 a, c; Pfeil/Hempel/Schiedermair, Betäubungsmittelrecht B 1 § 11 Rdn. 4, Pelchen in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Betäubungsmittelgesetz § 11 Anm. 12) noch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MDR 1974, 954; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1974 - 3 StR 245/74 - vgl. auch BGHSt 26, 117) eindeutig geklärt.
  • OLG Zweibrücken, 16.07.1982 - 1 Ss 171/81

    Anvertrauter; Schutz ; Herrschaftsverhältnis; Fahrer; Betäubungsmittel;

    aa) Der Begriff des Besitzes im Sinne dieser Vorschrift ist weder im Schrifttum (vgl. Joachimsky, Betäubungsmittelrecht 3. Aufl. § 11 Anm. 15 und 27 a, c; Pfeil/Hempel/Schiedermaier Betäubungsmittelrecht, B 1 § 11 Rdn. 4; Pelchen in Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, BetMG § 11 Anm. 12) noch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg MDR 1974, 954 ; BGHSt 26, 117 ) eindeutig geklärt und hat auch durch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 27, 380 ) wohl keine abschließende Bestimmung erfahren.

    Dieser Auffassung widersprechen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle (NJW 1972, 349 ) und Hamburg (NJW 1975, 1472 ) nicht; ihnen liegen Sachverhalte zugrunde, die mit dem Geschehen im vorliegenden Fall nicht vergleichbar sind.

  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Das OLG Hamburg beurteilt die Frage der "nicht geringen Menge" danach, welche schädlichen Wirkungen von den in Rede stehenden Betäubungsmitteln im Einzelfall entfaltet werden können; es hält danach § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG für erfüllt, wenn mit harten Drogen 32 Rauschzustände zu erzielen sind (NJW 1974, 1920; 1975, 1473) [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74].
  • OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen

    4 St 247/59">GA 1960, 214; Beschluß des hiesigen 2. Senats NJW 1972, 350; OLG Stuttgart NJW 1971, 2275, OLG Hamburg NJW 1975, 1472, [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74] BGH Strafv.
  • BGH, 28.04.1992 - 4 StR 69/92
    Darüber hinaus hat sich der Angeklagte A. - wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme vom 12. März 1992 zutreffend ausgeführt hat - nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen dadurch, daß er das Heroin von dem Angeklagten Ö. einverständlich zum Zwecke des Weiterverkaufs übernommen hat, in Tateinheit zur Beihilfe zum Handeltreiben auch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (vgl. OLG Hamburg NJW 1975, 1472 [OLG Hamburg 14.08.1974 - 1 Ss 48/74]) schuldig gemacht.
  • OLG Koblenz, 23.03.1992 - 1 Ss 379/91

    Betäubungsmittel: Herstellung - Abgrenzung zum Handeltreiben

    Der Tatbestand des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln ist erfüllt, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, das heißt im einverständlichen Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer durch ein Rechtsgeschäft erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann, ohne Rücksicht auf das Eigentum und den Zweck des Erwerbs (BGH, NJW 1952, 754 und StV 1981, 625 ; OLG Hamburg, NJW 1975, 1472 ; Körner, a.a.O., § 29 Rdn. 515).
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